Signale erkennen!
Tel. 02043-27 65 66
…ein ungutes Bauchgefühl?
Verschmutzte und witterungsunangemessene Kleidung, mangelnde medizinische Versorgung, fragwürdige Verletzungen, auffälliges Sozialverhalten?
Wer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung wahrnimmt muss handeln.
Meist sind diese Anzeichen nicht eindeutig und eine Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung fällt oft schwer, so dass die Frage nach einer geeigneten Unterstützungsmöglichkeit oder Hilfsangebot eine große Herausforderung darstellt.
Vernachlässigung
körperliche Gewalt
seelische Gewalt
sexuelle Gewalt
häusliche Gewalt
Gefährdung ungeborenen Lebens
Je nach Ausgestaltung der Risiko- oder Schutzfaktoren steigt oder sinkt die Gefahrenlage oder der Unterstützungsbedarf in einer Familie.
Die Fachberatung (nach §8b SGB VIII) nimmt mit Ihnen zusammen eine Einschätzung der Situation vor. Die Insoweit erfahrenen Fachkräfte bewerten mit Ihnen den geschilderten Fall und geben Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Das Beratungsangebot wendet sich an alle Personen die beruflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen.
(Bundeskinderschutzgesetz §8b SGB VIII; §4 KKG)
Die Fachberatung berät beispielsweise: Lehrer:innen, Ärzt:innen und weitere Angehörige des Gesundheitswesen, Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen Trainer:innen aus Sportvereinen, Jugendleiter:innen, Apotheker:innen, Hausaufgabenbetreuer:innen, Schulbusfahrer:innen, Sozialarbeiter:innen und viele mehr.
Wer berät?
Der Kooperationsverbund im Auftrag der Stadt Gladbeck hat folgende Partner, die gemeinsam einen Trägerverbund bilden: AWO, Junikum Gesellschaft für Jugendhilfe und Familie, Caritasverband Gladbeck e.V., Diakonie Wiechernhaus EV. Jugendhilfe GmbH, Gemeinnützige Jugendhilfe Gladbeck. Sie stellen gemeinsam das Beratungsangebot nach dem Bundeskinderschutzgesetz. Der Trägerverbund bildet ein Team von "Insoweit erfahrenen Fachkräften", welches die Beratung durchführt.
Insoweit erfahrene Fachkräfte verfügen über das Wissen und die Erfahrung in Kinderschutzfällen, um eine fundierte Einschätzung zu gewährleisten.
Fachberatung Schritt für Schritt:
1.Schritt
Anruf bei der Fachberatung unter Tel. 02043-27 65 66
Das Sekretariat der Erziehungsberatungsstelle wird ihren Anruf entgegen nehmen. Bitte schildern Sie kurz, dass Sie eine Beratung durch die Fachberatung im Kinderschutz benötigen.
Sie werden auf Ihr Recht der anonymen Beratung hingewiesen und vereinbaren einen Termin zur Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft aus dem Trägerverbund.
2.Schritt
Die Beratung findet in den Räumlichkeiten des Caritasverbandes auf der Kirchstr. 5 statt.
Zur Wahrung des Datenschutzes werden die personenbezogenen Daten zum Fall pseudonymisiert.
Mit ihnen zusammen werden die Risiken der Kindeswohlgefährdung abgeschätzt und Ideen für das weitere Vorgehen vorgeschlagen.
Sie selbst entscheiden nach der Beratung über den weiteren Handlungsverlauf.
Nach der Beratung erhalten Sie mit dem Protokoll der Beratung die Gefährdungseinschätzung, mögliche Handlungsempfehlungen und Kooperationsmöglichkeiten um weiter Schritte einzuleiten.
3. weitere Schritte
Mit den Handlungsempfehlungen aus der Beratung können Sie weitere Schritte einleiten. Ergibt sich daraus weiterer Beratungsbedarf, können Sie sich erneut an die Fachberatung oder das Amt für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck wenden. Liegen gewichtige Anhaltspunkte oder eine akute Gefährdung des Kindeswohles vor, sollten Sie umgehend das Amt für Jugend und Familie informieren.