Gleichstellung

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Art. 3 Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

+++ 92 Prozent der Väter auf dem Arbeitsmarkt arbeiten in Vollzeit bzw.  vollzeitnah +++ Die Zahl der Mütter mit über einjährigen Kindern die erwerbstätig sind, liegt bei 41 Prozent +++ Teilzeitbeschäftigung ist weiblich: über 80 Prozent der Teilzeitstellen im öffentlichen Dienst sind mit Frauen besetzt. +++  Nach einer Beurlaubung von 1,5 Jahren erhält eine Frau rund 4 Prozent weniger Entgelt als ein Mann in vergleichbarer Position  +++  Im Schuldienst entfallen 7 von 10 Stellen auf Frauen +++  Im Kindererziehungsdienst sind 97 Prozent der Beschäftigten weiblich +++  Weniger als jede vierte Führungsposition wird von einer Frau wahrgenommen  +++ Über die gesamte Rentenlaufzeit gerechnet erhält eine Frau im Schnitt  77 000 Euro weniger Rente als ein Mann +++ Erwerbsunterbrechungen zur Erfüllung von Erziehungs- oder Pflegeleistungen  verhindern häufig eine angemessene Alterssicherung +++

Quelle: dbb Bundesfrauenvertretung
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