Am Sonntag, 25. März 2012, findet der Ratsbürgerentscheid statt. Die Stadt Gladbeck hat im Vorfeld die Bürgerschaft intensiv, umfassend und mit hohem Personaleinsatz über das Bauvorhaben von Bund und Land informiert.
Die Bürgerschaft stimmt gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt Gladbeck an dem Bau eines Tunnels. Diese Entscheidung gilt gleichzeitig als eine Entscheidung gegen den Autobahnausbau.
Im Zuge der Verhandlungen mit Land und Bund wurde es notwendig ein Handlungsszenario zu erstellen, in dem gezeigt wird, wie die Flächen entlang der künftigen städtischen Verbindungsstraße auf dem Tunnel genutzt werden könnten. Dazu wurde das Architekturbüro Stahm beauftragt, das im März 2012 den Masterplan Stadtallee vorgelegt hat.
Dabei handelt es sich lediglich um erste unverbindliche Überlegungen zur Entwicklung dieses Planungsraumes. Deutlich wird, dass durch den Tunnel die Chance entsteht, die trennende Wirkung der B224 zwischen Stadtmitte und Butendorf sowie zwischen Butendorf und Wittringen aufzuheben.
In der Sondersitzung vom 12. Januar 2012 entscheidet sich der Rat der Stadt Gladbeck mit großer Mehrheit für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zum Ausbau der B 224 zur A 52.
Am 19. Dezember 2011 unterbreiten Staatssekretär Enak Ferlemann vom Bundesverkehrsministerium und Landesverkehrsminister Harry K. Voigtsberger der Stadt Gladbeck ein Angebot zur Lösung des Dauerstaus auf der B 224 und zum Ausbau der Bundesstraße zur A 52.
Der zwischen Stadt, Land und Bund erzielte Kompromiss sieht unter anderem einen Ausbau der B 224 zur A 52 in einer Länge von rund 1,5 km zwischen der Phönix- und Graben-/Landstraße als Volltunnel und ein Autobahnkreuz mit Überflieger als Verknüpfung von A 2 und A 52 vor. Konsens besteht darin, dass dieser Kompromiss im Rahmen einer Gesamtausbaulösung gefunden wurde, eine nur teilweise Realisierung einzelner Bestandteile soll es nicht geben. Die Themen im Einzelnen:
Die Finanzierung des Projektes einschl. eines Tunnelbauwerks mit ca. 1,1 km Länge wird durch den Bund zugesichert. Um einen Volltunnel mit ca. 1,5 km Länge zu erreichen, sagt das Land zusätzlich weitere Mittel aus der Städtebauförderung zu, bei denen ein kommunaler Eigenanteil durch die Stadt Gladbeck zu leisten sein wird.
Durch diese finanzielle Beteiligung entsteht eine kommunale Zuständigkeit an dem Bauvorhaben von Bund und Land. Mit gemeinsamem Schreiben vom 19.12.2011 regen der Bürgermeister, SPD-Ratsfraktion, Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie CDU-Ratsfraktion die Durchführung einer Sondersitzung des Rates mit der Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides im Zusammenhang mit der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt an.