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Titel
Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst führen gemeinsame Kontrolle in der Fußgängerzone durch
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Einleitung
Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) am 26. November verstärkt das verbotswidrige Fahren mit E-Scootern und Fahrrädern in der Fußgängerzone überwacht.
Haupttext

Ziel der Aktion war es, die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und auf geltende Verkehrsregeln aufmerksam zu machen.

Im Zeitraum von 13.30 bis 15.30 Uhr und 18 bis 18.30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt neun Personen, die trotz bestehender Verkehrsverbote mit Fahrrädern oder E-Scootern unterwegs waren. Es wurden neun Verwarnungen ausgesprochen und mehrere mündliche Hinweise erteilt. Der Großteil der Kontrollierten zeigte sich einsichtig.

Die Fußgängerzone ist ein Schutzraum für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Fahren mit E-Scootern oder Fahrrädern führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ziel der Kontrollaktionen ist nicht das Bestrafen, sondern das Verhindern von Unfällen.

Auch der Kommunale Ordnungsdienst betont die Bedeutung solcher Schwerpunktaktionen. „Wir setzen bewusst auf eine Kombination aus Kontrolle und Aufklärung“, so der zuständige Abteilungsleiter des Ordnungsamtes, Christof Wolthaus. Viele Verstöße entstehen aus Unwissenheit, deshalb sprechen Polizei und KOD Betroffene aktiv an und erläutern die Regeln.

Die Behörden kündigen an, in den kommenden Wochen weitere Kontrollen durchzuführen, insbesondere zu Zeiten mit hohem Fußgängeraufkommen. Die Stadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer:innen, Rücksicht zu nehmen und die ausgeschilderten Verbote in Fußgängerzonen zu beachten.  

Beginndatum
28.11.2025


Veranstaltungstipp
 
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