Der Rat der Gemeinde ist u. a. für die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, zuständig.
Seine Aufgaben bestimmen sich nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Rat besteht aus 52 Mitgliedern und der Bürgermeisterin (Mitglied Kraft Gesetz). Vorsitzende ist die hauptamtliche Bürgermeisterin.
Hier finden Sie verschiedene Informationen über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Gladbeck sowie Angaben der Ratsmitglieder zum Korruptionsbekämpfungsgesetz: