Wer auf Veranstaltungen/Festen vorübergehend Alkohol ausschenken will, benötigt eine Gestattung.
Verfahren der Antragstellung
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den nachstehenden Vordruck. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Antrag auf Gestattung nach dem Gaststättengesetz
Gebühren
ein Tag: 40 €,
bis zu drei Tagen: 80 €,
bis zu einer Woche: 120 €,
bis zu zwei Wochen: 200 €,
darüber hinaus: 250 €,
besondere Veranstaltungen: 300 €
Kirchen/Parteien/eingetragene Vereine/Verbände Zahlen 50 %, Minimum 25 €
Jugendschutz
In Gaststätten (...) dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkohlischen Getränken erst an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden (§ 9 Abs. 1 JuSchG).
In Gaststätten [...] dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.