Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, allen Europäer/innen die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten deutlich zu erleichtern. Eine entscheidende Funktion übernehmen dabei die so genannten "Einheitlichen Ansprechpartner". Diese stehen in ganz Europa als zentrale Kontaktstellen für Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung stehen und wickeln auf Wunsch alle einschlägigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand ab. Auch für Informationsanliegen oder Fragen zum Stand des Verfahrens stehen die Einheitlichen Ansprechpartner bereit.
Zuständiger "Einheitlicher Ansprechpartner" für die Stadt Gladbeck ist voraussichtlich der Kreis Recklinghausen, dessen Informations- und Serviceportal im Internet unter www.ea-kreis-re.de aufgerufen werden kann.
Die Einrichtung der "Einheitlichen Ansprechpartner" ist ein zusätzliches Serviceangebot. Antragsteller/innen und Informationssuchende können sich selbstverständlich auch weiterhin unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden.