Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Bürger-Service | Stadt Gladbeck
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Wenn Kinder und Jugendliche an einer psychischen Störung erkrankt sind, kann diesihre Möglichkeiten einschränken, gleichberechtigt an Schule, Freizeit und sozialem Leben teilzunehmen.

Die in §35a SGB VIII verankerte Eingliederungshilfe hat zum Ziel, diesen Kindern und Jugendlichen die notwendige Unterstützung anzubieten, um (drohender) Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenzuwirken.

Erstanfragen werden zu den regulären Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 0 20 43/99 22 77 entgegen genommen. 

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