Verkehrslenkung und -regelung

Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen im öffentlichen Straßenraum

Erteilung von Ausnahmen nach § 46 (1) Ziff. 11 StVO (z. B. von Halteverboten zwecks Umzugs oder handwerklicher Arbeiten)

Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO (für Festumzüge und Veranstaltungen - z. B. Radrennen)

Kosten

Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können die Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden.

Formulare

Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden.

E-Mailadresse: sondernutzungen@stadt-gladbeck.de

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