Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen im öffentlichen Straßenraum
Erteilung von Ausnahmen nach § 46 (1) Ziff. 11 StVO (z. B. von Halteverboten zwecks Umzugs oder handwerklicher Arbeiten)
Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO (für Festumzüge und Veranstaltungen - z. B. Radrennen)
Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können die Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden.
Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden.
E-Mailadresse: sondernutzungen@stadt-gladbeck.de