Abbuchung
Zahlungen können auf einfachem Wege im Lastschrifteinzugsverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Stadtkasse Gladbeck die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht. Der Lastschrifteinzug erfolgt bei gegebener Fälligkeit stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Der erteilte Lastschrifteinzug kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Unterlagen

Eine Lastschrifteinzugsermächtigung kann formlos erteilt werden. Die Stadtkasse benötigt hierzu: - das Kassenzeichen -die Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, Geldinstitut) - die Unterschrift des Kontoinhabers bzw. des Bevollmächtigten.

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