Gemäss § 29 Abs.3 und/oder § 46 Abs.1 Nr.5 Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet, erforderlich.
Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4)
Im Stadtgebiet Gladbeck wird im Regelfall bei Transporten mit Abmessungen ab 3,50 m Breite und/oder einer Länge von mehr als 30 m auf vorerst ausgewählten Strecken eine private Begleitung durch Verwaltungshelfer (BF4) anstelle eines Polizeieinsatzes durchgeführt.
Eine Liste aller im Kreis Recklinghausen verwendeten Roadmaps sind unter folgendem Link zufinden:
Sollte die von Ihnen beantragte Strecke nicht aufgelistet sein, ist von Ihnen für Ihre Strecke ein angepasstes Roadmap beizufügen.
Der Antrag ist über den Kreis Recklinghausen zu stellen.
https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Auto_und_Verkehr/Strassenverkehrsamt/_Verkehr_und_mehr.asp?seite=angebot&id=19262