Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen müssen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschl. der Geltenmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder des Jugendlichen.
Unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Amt für Jugend und Familie der Mutter Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, an.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Amt für Jugend und Familie Beistand des Kindes.