Fischereischein
Nach bestandener Fischereiprüfung erfolgt die Ausstellung des Fischereischeines; dieser wird nur für Recklinghäuser Bürger*innen ausgestellt. Der Fischereischein kann für ein bzw. fünf Jahre ausgestellt werden. Die Verlängerung der Gültigkeit der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. eines Jahres. Sie wird erst ab 1.12. eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre verlängert. Der Verlängerungsantrag, nicht jedoch die Erstausstellung, kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Jugendfischereischein
Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt. Die Verlängerung der Gültigkeit des Jugendfischereischeins erfolgt immer bis zum 31.12. eines Jahres. Sie wird erst ab 1.12. eines Jahres für das Folgejahr verlängert. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Bei der Erstbeantragung des Jugendfischereischeins ist die Vorsprache des Jugendlichen und eines Elternteils erforderlich. Eine Verlängerung kann allein durch einen Elternteil erfolgen.
Jugendfischereischein: 8 Euro
Fischereischein (1 Jahr): 16 Euro
Fischereischein (5 Jahre): 48 Euro
Ersatzfischereischein bei Verlust: 5 Euro
(Bar oder EC-Karte)
Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, aktuelles Lichtbild (bei Neuausstellung), Nachweis der Fischereiprüfung, ggfls. Vollmacht