Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist gesetzl. in den §§ 78, 79 und 80 SGB VIII.

Nach sozialwissenschaftl. Methoden werden :

- der Bestand der Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe festgestellt,

- der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und ihrer Eltern ermittelt

- sowie die notwendigen Vorhaben zur Befriedigung der Bedarfe rechtzeitig und ausreichend geplant.

In verschiedenen Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften (z.B. AG Jugend, AG Erzieherische Hilfen und AG Tagesbetreuung für Kinder) oder Qualitätszirkeln (z.B. Qualitätszirkel Offenen Ganztagsschule) werden die notwendigen Maßnahmen aller in Gladbeck tätigen Träger der Jugendhilfe aufeinander abgestimmt.

Die Jugendhilfeplanung der Stadt Gladbeck sammelt und koodiniert relevante Daten, um in der Verwaltung und Kommunalpolitik Entscheidungen vorzubereiten.

Die Weiterentwicklung der familienfreundlichen Stadt Gladbeck ist eine zentrale Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung.



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