Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung gibt darüber Aufschluss, ob Erschließungsbeiträge für ein Grundstück bereits abgerechnet sind bzw. zu einem späteren Zeitpunkt noch erhoben werden. Sie wird u.a. für die Finanzierung von Bauvorhaben benötigt.
Für die Ausstellung der Erschließungsbeitragsbescheinigung werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung in Höhe von 40,00 Euro pro Bescheinigung erhoben. Der Gebührenbescheid sowie die Erschließungsbeitragsbescheinigung werden per Post übersandt.
Wird die Bescheinigung von einem Nichteigentümer/ einer Nichteigentümerin eines Grundstücks beantragt, ist die schriftliche Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin notwendig.