Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung).
Der Antrag ist beim hiesigen Ordnungsamt zu stellen, wenn das Gewerbe in Gladbeck ausgeübt werden soll.
Antragsformular
1.000,00 €