Sonstige Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Der orangefarbene bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht ebenfalls eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor.
Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) ist nicht gestattet.
Die Parkgenehmigung wird erteilt, wenn der Fachdienst Schwerbehindertenangelegenheiten beim Kreis Recklinghausen das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt hat. Dies kann mehrere Wochen dauern!
Berechtigtenkreis BUNDESWEIT:
Außerdem gibt es einen Parkausweis, der nur in Nordrhein-Westfalen gültig ist.
Folgende Personengruppen erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Parkausweises:
Gültigkeitsdauer:
Die Ausnahmegenehmigung (der Parkausweis) wird für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal zwei Jahre widerruflich erteilt.
Hinweis:
Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises abgelehnt wird, können Sie gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage einreichen.
kostenfrei
Die Anträge senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de.