Schwerbehinderten-Parkausweise ("aG-Light" (Farbe: orange))

Sonstige Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Der orangefarbene bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht ebenfalls eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor.

Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) ist nicht gestattet.

Die Parkgenehmigung wird erteilt, wenn der Fachdienst Schwerbehindertenangelegenheiten beim Kreis Recklinghausen das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt hat. Dies kann mehrere Wochen dauern!

Berechtigtenkreis BUNDESWEIT:  

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Außerdem gibt es einen Parkausweis, der nur in  Nordrhein-Westfalen gültig ist.
Folgende Personengruppen erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Parkausweises:

  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80  allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.  

Gültigkeitsdauer:

Die Ausnahmegenehmigung (der Parkausweis) wird für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal zwei Jahre widerruflich erteilt.

Hinweis:

Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises abgelehnt wird, können Sie gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage einreichen.

Kosten

kostenfrei

Unterlagen

  • Kontaktdaten (vollständiger Name, Wohnadresse, Telefonnummer)
  • Geburtsdatum
  • Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung oder aktuell gültiger Schwerbehindertenausweis (Vor- und Rückseite)
  • Mitteilung der Information, falls Sie an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind

Formulare

Die Anträge senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de.

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