Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Stadt Gladbeck berät Bürger:innen in finanziell schwierigen Situationen.
Das Angebot umfasst:
Geldmittel werden nicht bereitgestellt. Die Beratung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht.
Die Beratungsstelle ist als bescheinigende Insolvenzberatungsstelle im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung anerkannt.
Im Falle von Mietschulden bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte schnellstmöglich direkt an die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales und Wohnen.
Leistungen nach dem SGB II können Sie beim Jobcenter Gladbeck beantragen.
Personen über 65 Jahre bzw. bei dauerhafter Erwerbsminderung können Hilfe zum Lebensunterhalt beim Amt für Soziales und Wohnen beantragen.
Voraussetzungen:
Um unsere Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr erster Wohnsitz in Gladbeck sein.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Bearbeitung sind einige Nachweise erforderlich, wie zum Beispiel Lohnabrechnungen, Bürgergeld-Bescheide, Rentenbescheide und ähnliches. Natürlich benötigen wir auch Ihre sortierten Gläubigerunterlagen/ -briefe
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Bitte drucken Sie den Anmeldebogen sowie die Datenschutzerklärung aus und reichen uns beide Formulare komplett ausgefüllt, per E-Mail oder Post, ein. Das Informationsblatt nach DSGVO ist für Sie.