Bewohnerparkausweis

Bewohner des unmittelbaren Stadtkernbereichs können unter bestimmten Voraussetzungen einen sog. Bewohnerparkausweis für Ihren Pkw erhalten.

Folgende Kriterien müssen dazu erfüllt sein:

1. Der Bewohner muss mit seinem Wohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sein.

2. Der Bewohner muss lt. Zulassung selbst der Halter des betreffenden Pkw sein oder der Pkw dem Bewohner nachweislich (= Bescheinigung des Halters) zur ständigen Verfügung stehen.

3. Der Bewohner darf über keine Garage/Einstellmöglichkeit auf Privatgrund verfügen (= Bescheinigung des Vermieters).

4. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Die Eintragung von zwei Kennzeichen für die wahlweise Verwendung ist jedoch möglich.

Kosten

90 Euro/Jahr

Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I, Nachweis über Wohnort (z.B. Mietvertrag, gültiger Personalausweis, Meldebestätigung)

Die Unterlagen sende Sie bitte per Post oder per E-Mail an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de.

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