Abteilung Ingenieuramt - Abt. Straßenwesen

Im gesamten Stadtgebiet müssen einzelne Straßen, Wege und Plätze um- oder neu gebaut werden.

Die Gründe sind vielfältig:

  • zu große Straßenschäden - die Straße droht "unsicher" zu werden
  • mangelnde Gestaltung - die Fahrbahn ist zu breit, es fehlen Radwege, es gibt keine Bäume...
  • Erschließung von Neubaugebieten - neue Wohn- und Gewerbegebiete werden entwickelt

 

 

Welche Straßen wann, wie und wo um- oder neu gebaut werden, entscheidet der Rat der Stadt.
Um diese Maßnahmen zügig und technisch einwandfrei umzusetzen, muss vorab die Ausführungsplanung erstellt werden.
Anschließend wird dann um- bzw. neu gebaut.

Gleiches gilt für die Planung und den Umbau von Brücken, Tunnel, für die Neuinstallation von Ampeln und der Straßenbeleuchtung.

zum Ingenieuramt

 

 

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Adresse
Neues RathausNeues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
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Raum
318
Telefon
0 20 43 / 99 22 80
Fax
0 20 43 / 99 16 60
Leitung
Veranstaltungstipp
 
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