Vermietung der Parkplätze an den Gladbecker Schulen

Der Rat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 den Haushaltssanierungsplan für den Planungszeitraum 2012 bis 2021 beschlossen.

Im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes wurde u.a. festgelegt, Stellplätze an den städtischen Schulen entgeltpflichtig zu vermieten. Diese Maßnahme wird nun ab 01. April 2015 umgesetzt.

An folgenden Schulstandorten werden die Parkplätze kostenpflichtig vermietet:

  • Lambertischule, Kirchstraße 2
  • Pestalozzischule, Brahmsstraße 22
  • Regenbogenschule, Krusenkamp 9
  • Schule am Rosenhügel / Antoniusschule, Märker Straße 1
  • Wilhelmschule, Kampstraße 29
  • Wittringer Schule, Bottroper Straße 55
  • Anne-Frank-Realschule, Kortestraße 13
  • Werner-von-Siemens-Realschule, Kortestraße 10
  • Ratsgymnasium, Mittelstraße 50
  • Riesener-Gymnasium, Schützenstraße 23
  • Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule, Fritz-Erler-Straße 4
  • Roßheideschule Teilstandort Zweckel, Feldhauser Straße 228

Genauere Informationen zu den Bedingungen der Parkplatzvermietung finden Sie in der FAQ-Liste. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns bitte per e-mail an: schulparkplaetze@stadt-gladbeck.de

Die Muster-Mietverträge können Sie hier abrufen:

Wenn Sie Interesse an der Anmietung eines Stellplatzes haben, senden Sie uns eine E-Mail an: schulparkplaetze@stadt-gladbeck.de.

Wenn Sie eine in der FAQ-Liste genannten Entgeltbefreiungsmöglichkeiten (Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 % und Merkzeichen G oder Einsatz an mehreren Schulen) nutzen wollen, teilen Sie uns dies bitte bereits in ihrer Anfrage mit.

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