Die Stadt Gladbeck erstellt - wie alle anderen Städte in der Bundesrepublik Deutschland - am 28. April 2024 ein Wählerverzeichnis, das alle Wahlberechtigen enthält, die an diesem Tag mit ihrer Hauptwohnung in Gladbeck gemeldet sind. Die Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 11. Mai bis 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen der Wahlbezirk und der zuständige Wahlraum. Außerdem ist ein Hinweis aufgedruckt, ob es sich um einen barrierefreien Wahlraum handelt.
Sie können auch unter Angabe Ihrer Adresse den für Sie zuständigen Wahlraum hier abrufen.
Für Rückfragen und für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros gerne zur Verfügung.