Hier erhalten Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren.
Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der Bundeswahlleiterin eingereicht werden. Einzelbewerber:innen können, anders als bei der Bundestagswahl, bei der Europawahl nicht kandidieren.
Als Wahlvorschlag können entweder Listen für einzelne Länder (Landesliste), und zwar in jedem Land nur eine Liste, oder eine gemeinsame Liste für alle Länder (Bundesliste) eingereicht werden. Die Entscheidung über die Einreichung einer Landes- oder Bundesliste trifft der Vorstand des Bundesverbandes oder, wenn ein Bundesverband nicht besteht, die Vorstände der nächstniedrigen Gebietsverbände im Wahlgebiet gemeinsam, oder eine andere in der Satzung der Wahlvorschlagsberechtigten hierfür vorgesehene Stelle.
Nähere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sind der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin - 21.35.06.04 - vom 16. August 2023 zu entnehmen.