
Darauf weist die Stadt Gladbeck ausdrücklich im Nachgang der gestrigen Ratssitzung hin. Hintergrund ist die aktuelle Diskussion um die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten im Rettungsdienst.
„Wer einen Notfall hat, soll ohne Zögern den Notruf wählen. Niemand muss derzeit befürchten, dafür zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden“, betont Bürgermeisterin Bettina Weist. „Es darf nicht sein, dass Angst vor möglichen Kosten Menschen davon abhält, Hilfe zu holen.“
Der Rat der Stadt Gladbeck hat einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes beschlossen. Diese Satzung ist erforderlich, damit die Stadt ihre Rettungsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2026 kostendeckend abrechnen kann. „Mit dem Beschluss wird jedoch keine Entscheidung über ein neues Abrechnungsverfahren oder über mögliche Eigenanteile der Bürger:innen getroffen“, unterstreicht Ordnungs- und Feuerwehrdezernentin Marie-Antoinette Breil. Aktuell werden die Gebühren für gesetzlich Versicherte wie auch in der Vergangenheit direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Dieses Verfahren will die Stadt Gladbeck auch künftig grundsätzlich beibehalten.
Wie viele Kommunen in NRW ist Gladbeck von einem Konflikt zwischen Städten und Krankenkassen betroffen. Die Kostenträger stellen derzeit infrage, dass sogenannte Fehlfahrten in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Dazu zählen unter anderem Einsätze ohne anschließenden Transport ins Krankenhaus, auch dann, wenn vor Ort medizinische Hilfe geleistet wurde. Marie-Antoinette Breil erklärt: „Diese Einsätze sind Teil der Daseinsvorsorge und der Kostenansatz für diese in der Gebührenkalkulation ist gesetzlich zulässig. Dass Krankenkassen dies nun anders bewerten, schafft erhebliche Unsicherheit für Kommunen wie für die Bürger:innen.“ Zugleich stellt sie klar: „Derzeit ist völlig offen, ob und in welchem Umfang dieser Konflikt Gladbeck überhaupt konkret betreffen wird. Wir warten die Rückmeldungen der Kostenträger ab.“
Einstimmig hat der Rat am Ende die neue Gebührensatzung beschlossen. In einem erweiterten Beschlussentwurf wurde die Verwaltung beauftragt, über die kommunalen Spitzenverbände darauf hinzuwirken, dass Land und Bund eine gesetzliche Klarstellung im Sozialgesetzbuch vornehmen, damit die Kosten von Rettungseinsätzen künftig vollständig übernommen werden. Bis diese bundesweite gesetzliche Regelung greift, müsse eine Übergangsregelung zur Kostenübernahme von Fehlfahrten vereinbart werden. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde ergänzend beschlossen, bis zu einer abschließenden Klärung keine Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze zu versenden, um rechtliche Unsicherheiten und zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung zu vermeiden.
Bürgermeisterin Weist begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, bis Ostern eine Übergangsregelung mit den Krankenkassen zu erreichen: „Das ist ein wichtiges Signal. Wir brauchen eine verlässliche Lösung, die sicherstellt, dass Rettungseinsätze vollständig von den Kostenträgern übernommen werden.“ Sie betont abschließend: „Der Notruf 112 bleibt ohne Einschränkung der richtige Weg im Notfall. Die Stadt Gladbeck setzt sich klar dafür ein, dass Gesundheit und Sicherheit nicht von Kostenfragen überschattet werden.“