
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen hat beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den seit 1965 geltenden Bebauungsplan Nr. 28 einzuleiten. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für das Grundstück klarzustellen und Rechtssicherheit für zukünftige Entwicklungen zu schaffen.
„Damit wird für alle Beteiligten deutlich, dass das bestehende Gebäude nicht mehr der städtebaulichen Ordnung entspricht und eine erneute Baugenehmigung nicht möglich ist. Gleichzeitig wird geprüft, welche maßstabsgerechte, wohnbauliche Nutzung des Grundstücks nach den Vorschriften des Baugesetzbuches möglich ist“, erklärt Karsten Fuchte, Leiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr.
Die planungsrechtliche Prüfung hatte ergeben, dass der Bebauungsplan Nr. 28 mehrere nicht heilbare Mängel aufweist und insgesamt unwirksam ist. Im Rahmen des Aufhebungsverfahrens werden die Öffentlichkeit, Behörden und Träger:innen öffentlicher Belange beteiligt, und es werden ein Umweltbericht sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung erstellt.