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Aktuelles Gladbeck

Titel
Neue Gewichtsbeschränkung für zwei Brücken im Stadtgebiet
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Einleitung
Für zwei Brückenbauwerke in Gladbeck gelten neue Gewichtsbeschränkungen: Auf der Brücke Scheideweg in Zweckel sind nur noch Fahrzeuge erlaubt, die nicht schwerer als 7,5 Tonnen sind.
Haupttext

Für die Schultenbrücke musste die Gewichtsbeschränkung auf 18 Tonnen reduziert werden.

Bei der Brücke Scheideweg war im Zuge der turnusmäßigen Prüfung und laufenden Überwachung festgestellt worden, dass sich der Bauwerkszustand der Brücke über die Gleise der ehemaligen Zechenbahn verschlechtert hat. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen die Brücke nicht mehr überfahren und werden über die Tunnel-, Feldhauser Straße, Konrad-Adenauer-Allee und Bülser Straße umgeleitet.

Auch an der Schultenbrücke in Schultendorf sind Bauwerksschäden an der Brücke über die Gleise der ehemaligen Zechenbahn entdeckt worden. Fahrzeuge über 18 Tonnen werden über die Frentroper Straße und die Arenbergstraße umgeleitet.

Die Umleitungen werden ausgeschildert.

Beginndatum
21.10.2024


Veranstaltungstipp
 
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