Sportgutscheine

Vorderseite: Sportgutschein

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Jedes Kind der ersten Klassen im Schuljahr 2024/2025, dessen Wohnsitz in Gladbeck liegt, erhält einen Gladbecker Sportgutschein. Der Gutschein ermöglichen den Erstklässler:innen, kostenfrei die Jahresmitgliedschaft in einem Gladbecker Sportverein bis zu einer Höhe von 85,- € in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für bereits bestehende Mitgliedschaften. Als Sportvereine gelten diejenigen, welche Mitglied im Stadtsportverband sind.

Die Ausgabe der Sportgutscheine erfolgt ausschließlich über die Schulen. Die Gutscheine werden zur Wahrung der Abrechnungssicherheit personalisiert. Pro Kind kann nur ein Sportgutschein abgerechnet werden.

Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt ausschließlich durch die Vereine mit der Sportverwaltung. Differenzbeträge sind nicht auszahlbar oder anrechnungsfähig.

 

Informationen zu passenden Angeboten

Folgende Sportvereine halten gemäß Selbstauskunft Angebote ohne Wartezeit für Kinder der 1. Klasse bereit. Die Übersicht hat keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.

>>> 2025 Angebote ohne Warteliste <<<

Der Kreissportbund Recklinghausen führt eine Übersicht mit Suchfunktion über alle Sportvereine in Gladbeck: Sportsuche // KSB Recklinghausen e.V.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht alle gelisteten Vereine Angebote ohne Wartezeit vorhalten.

Wie kann es nach der kostenlosen Mitgliedschaft für ihr Kind weitergehen?

Die Idee hinter den Sportgutscheinen ist, Kinder für das Sporttreiben zu begeistern und Sport perspektivisch zum Lebensbegleiter Ihres Kindes zu machen. Dass Ihr Kind auch nach der geförderten Mitgliedschaft im Sportverein verbleibt ist das vorrangige Ziel. Sollten Sie den weiteren Mitgliedsbeitrag nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt der Stadt Gladbeck einen Antrag auf Leistung für "Bildung und Teilhabe" zu stellen. 

Unbenommen davon bleibt, dass Sie die Mitgliedschaft zum Ende des geförderten Zeitraums kündigen können. Bitte beachten Sie, dass dadurch in seltenen Fällen Kosten entstehen können und Sie sich bei der Kündigung an Fristen halten müssen. Diese erfragen Sie bitte bei Ihrem Verein.

Informationen zum Datenschutz

Folgende personenbezogene Daten werden von diesem Verein als verantwortliche Stelle an die Stadt Gladbeck weitergegeben: Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsjahr, Geschlecht, Mitgliedsnummer, Gutscheinnummer, die gewählte Sportart sowie Informationen, ob das Kind bereits Mitglied im Verein war oder neu eingetreten ist. Zur statistischen Auswertung wird der Beginn, das Ende oder der Fortbestand der Mitgliedschaft anonymisiert mitgeteilt. Diese personenbezogenen Daten und deren Weitergabe sind erforderlich, um den Gladbecker Sportgutschein in Anspruch nehmen zu können. Die Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte übermittelt und ausschließlich im Rahmen der Projektabwicklung verarbeitet. Die Datenspeicherung erfolgt so lange, wie sie für die Abrechnung der Gutscheine und die Nachweisführung der Antragsberechtigung vorgegeben ist.

_________________________________________________________________

Informationen für Sportvereine

Sportvereine, die ordentliches Mitglied im Stadtsportverband Gladbeck sind, können eine Förderung von bis zu 85,- € pro Gutschein bei der Sportverwaltung beantragen. Dazu verwenden die Vereine das beschreibbare Antragsformular: Hier klicken

Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.

Übermittlung der Anträge

Bitte beachten Sie bei der Übersendung der Anträge die Vorgaben des Datenschutzes für den Versand personenbezogener Daten. Die Stadt Gladbeck stellt den antragsstellenden Vereinen auf Anfrage kostenfrei einen Vereinszugang zur Gladbeck-Cloud zur Verfügung, über den die Anträge komfortabel und datenschutzkonform direkt auf die städtischen Server hochgeladen werden können. Bitte nutzen Sie für die Beantragung eines Vereinszugangs unser Webformular: Hier klicken

Datenschutz

Um die Antragsberechtigung prüfen zu können, müssen personenbezogene Daten übermittelt werden. Ebenso werden für statistische Zwecke Daten erfasst und anonymisiert ausgewertet. Folgende Daten werden erfasst und übermittelt: Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsjahr, Geschlecht, Mitgliedsnummer, Gutscheinnummer, die gewählte Sportart sowie Informationen, ob das Kind bereits Mitglied im Verein war oder neu eingetreten ist. Zur statistischen Auswertung wird der Beginn, das Ende oder der Fortbestand der Mitgliedschaft anonymisiert mitgeteilt.

Über die Datenübermittlung muss der Verein die Eltern des jeweiligen Kindes informieren. Eine Formulierungshilfe für Vereine steht hier bereit: Hier klicken

Gutscheine können nur bei Einwilligung in die Datenübermittlung eingelöst werden.

 

 

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail unter sport@stadt-gladbeck.de oder telefonisch beim Sportentwicklungsplaner, Herrn Tersluisen, unter der Rufnummer 02043 99-2267.

 

 

 

Veranstaltungstipp
 
 Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht