Durch die Förderung hatten Nutzer:innen die Möglichkeit, für den Zeitraum von maximal 24 Monaten Ladenlokale zu stark reduzierten Preisen anzumieten. Dies bot neben klassischen Nutzungen auch die Chance, Neues auszuprobieren.
Aufgrund der durchgehend positiven Erfahrungen hatte sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu entschieden, diese Förderung unter sehr ähnlichen Rahmenbedingungen fortzusetzen. Dem Förderaufruf ist die Stadt Gladbeck gefolgt und hat vor einigen Monaten einen Förderantrag für die Jahre 2024 bis 2026 gestellt. Dieser wurde nun bewilligt.
Das bedeutet, dass ab Januar 2024 im Rahmen des landesweiten Förderprogramms „und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ erneut leerstehende Ladenlokale in der Innenstadt zu Konditionen, die deutlich unter dem aktuellen Marktpreis liegen, angemietet werden können. Die Förderung gibt es sowohl für Einzelhandel, Dienstleistungen, Bürotätigkeiten, Handwerk, Gastronomie oder auch ganz neue Nutzungsmöglichkeiten.
Interessierte Nutzer:innen und Eigentümer:innen können sich ab sofort an die Wirtschaftsförderung der Stadt Gladbeck, Sonja Petri, Telefon: 02043/94990-24, E-Mail: sonja.petri@stadt-gladbeck.de, wenden. Dort werden alle Details und Möglichkeiten der Förderung erläutert.