Sollte die Benachrichtigung verloren gegangen sein, ist die Teilnahme an der Wahl natürlich auch gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses möglich.
Auf der Vorderseite enthalten die Wahlbenachrichtigungen für jede wahlberechtigte Person individuelle Hinweise dazu, in welchem Wahlraum am Wahlsonntag die Stimmabgabe möglich ist, ob dieser barrierefrei zugänglich ist und allgemeine Informationen rund um die Briefwahl. Zudem ist ein entsprechender QR-Code zur Briefwahl-Beantragung unten rechts mit eingedruckt – mit diesem kann die Briefwahl mit einem Smartphone oder Tablet bequem und schnell digital beantragt werden.
Wer den Briefwahlantrag nicht digital stellen möchte oder kann, hat auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag zum manuellen Ausfüllen abgedruckt.
Die Briefwahlunterlagen können online (besonders einfach über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung), schriftlich (per Brief, Mail, Fax) oder persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Selbstverständlich besteht dort auch wieder die Möglichkeit, sofort zu wählen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Das Briefwahlbüro befindet sich – wie bei der Europawahl 2024 - im Erdgeschoss des Neuen Rathauses, Raum 061 (barrierefrei zugänglich), Willy-Brandt-Platz 2, und ist von Donnerstag, 6. bis Freitag, 21. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet:
Aufgrund der verkürzten Briefwahlzeit erfolgt erstmals zusätzlich eine Öffnung am Sonntag, 9., und 16. Februar, in der Zeit von 10 bis 12.30 Uhr.
Bitte beachten: Bearbeitung und Versand der Briefwahlanträge kann erst ab dem 4. Februar erfolgen, da dann die entsprechenden Stimmzettel im Wahlbüro vorliegen.
Für Rückfragen stehen jederzeit die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros unter Tel. 02043/99-2204 und 02043/99-2203 zur Verfügung.
Informationen zum Thema „Briefwahl“ sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gladbeck unter www.gladbeck.de eingestellt.