Das haben Vertreter:innen des Kreises Recklinghausen in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch heute im Gladbecker Rathaus bestätigt. Das heißt, die Anordnung der städtischen Ordnungsbehörde wird durch den Kreis als Kommunalaufsicht nicht beanstandet. Nach diesem Ergebnis kann nun die Vergabe der notwendigen Markierungsarbeiten begonnen werden, um eine bessere und übersichtlichere Situation für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu schaffen. In Teilbereichen soll zudem die Asphaltdecke erneuert werden, insbesondere im Kreuzungsbereich mit der Bülser Straße und Erlenstraße. Zudem wird die Stadt Gladbeck mit verschiedenen Maßnahmen noch deutlicher über die Verkehrsführung informieren. Dazu Bürgermeisterin Bettina Weist: „Unser Ziel ist es, eine stärkere Rücksichtsnahme aller zu erreichen.“
Im sogenannten Mischverkehr teilen sich Radfahrende und Autos eine Fahrbahn. Wegen der zu geringen Abstände dürfen Radfahrende daher in Teilen der Buerschen Straße nicht überholt werden.
In einer Angelegenheit muss die Stadt Gladbeck aber nachbessern: Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klima und Mobilität vom 18. April 2024 war in Teilen nicht korrekt. Der Punkt 3, wonach Politik Verwaltung beauftragt, die Rückfallebene (Führung des Radverkehrs im Mischverkehr) umzusetzen, war rechtswidrig, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eine besondere Gefahrenlage, die Voraussetzung für ein Überholverbot von Radfahrenden ist, nicht vorlag.
Diesen formalen Fehler wird die Stadt nun korrigieren: Bürgermeisterin Bettina Weist beanstandet daher den genannten Beschluss und fordert den Ausschuss auf, ihn in seiner nächsten Sitzung aufzuheben. Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird und Fahrradfahrer nicht überholt werden dürfen.
Die Rechtmäßigkeit für diese im Nachgang zur Beschlussfassung des Ausschusses durch die zuständige Verkehrsbehörde hat der Kreis ausdrücklich bestätigt.