Es handelt sich hierbei um die dritte Kontrolle in einer städtischen Einrichtung im laufenden Jahr. Ziel dieser regelmäßigen Überprüfungen ist es, die ordnungsgemäße Belegung sicherzustellen, mögliche Fälle von Sozialleistungsmissbrauch zu erkennen und aufenthaltsrechtliche Verstöße aufzudecken.
Die Maßnahme wurde vom Amt für Soziales und Wohnen sowie der Ausländerbehörde durchgeführt und durch Einsatzkräfte der Polizei unterstützt. Dabei konnten durch die Polizei zwei bestehende Haftbefehle vollstreckt und zwei Aufenthaltsermittlungen durchgeführt werden. Darüber hinaus wurden vier Personen angetroffen, die nicht in der Einrichtung gemeldet waren. Sie wurden des Hauses verwiesen. In einem Fall, bei dem es sich um einen wiederholten Verstoß handelte, wurde eine Strafanzeige gestellt. In vier weiteren Fällen konnten gemeldete Personen nicht angetroffen werden, sie wurden entsprechend aus der Unterkunft abgemeldet.
Die Stadt Gladbeck wird auch künftig stichprobenartige und anlassbezogene Kontrollen durchführen, um den geordneten Betrieb ihrer Einrichtungen zu gewährleisten.