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Aktuelles Gladbeck

Titel
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Nord
Bild
Das Bild zeigt eine Luftaufnahme von Gladbeck
Einleitung
Ab dem 27. Juni bis einschließlich 26. Juli liegt im Alten Rathaus der Stadt Gladbeck, Zimmer 19, der Entwurf des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet-Nord der Bezirksregierung Münster aus.
Haupttext

In diesem Plan kann man sich informieren, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung in den nächsten Jahren vorgesehen sind. Darüber hinaus findet man dort die Abgrenzung der Umweltzone für die Städte im Bereich des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet-Nord sowie eine Vielzahl von weiteren Informationen zum Thema.

Der Plan ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses (8.30 bis 12.00, 13.30 bis 15.30, freitags 8.30 bis 12.00 Uhr) zugänglich.

Nach dem Plan gibt es ab 1. Januar 2012 eine große zusammenhängende Umweltzone im Ruhrgebiet. Diese umfasst die Bereiche mit zu hohen Belastungen durch die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid.

Ab 1. Januar 2013 ist dann in der nächsten Stufe nur noch Fahrzeugen mit gelber oder grüner Umweltplakette und in der letzten Stufe ab 01.07.2014 nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette die Einfahrt gestattet.

Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan industrielle und verkehrliche Maßnahmen wie beispielsweise die Ertüchtigung der Fahrzeugflotten des ÖPNV sowie Verkehrs- und Städteplanung vor.

Für die Städte im Ruhrgebiet gibt es bereits seit August 2008 einen Luftreinhalteplan mit ausgewiesenen Umweltzonen. Im Regierungsbezirk Münster umfasst der Plan die Städte Castrop-Rauxel, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen.

Erste Erfolge dieses Planes und der damit verbundenen Minderungsmaßnahmen sind mittlerweile erkennbar. Die Belastungen innerhalb bestehender Umweltzonen sind im Durchschnitt stärker zurückgegangen als außerhalb dieser Zonen.

Jedoch stellen die Belastungen durch Stickstoffdioxid weiterhin ein großes Problem dar. Hier sind dringend weitere Maßnahmen erforderlich, um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten und den Gesundheitsschutz zu verbessern.

Betroffen sind besonders Straßen mit schlechter Durchlüftung und hohem Verkehrsaufkommen.

Bereits ab dem 24. Juni 2011 ist der Entwurf des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet - Teilplan Nord auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einsehbar:

http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung5/Dez_53_Immissionsschutz_einschl_anlagenbezogener_Umweltschutz/Luftreinhalteplan_Ruhrgebiet2011/index.html

http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung5/Dez_53_Immissionsschutz_einschl_anlagenbezogener_Umweltschutz/Luftreinhalteplan_Ruhrgebiet2011/index.html

Anregungen und Einwendungen zum Plan sind direkt schriftlich an die Bezirksregierung Münster zu richten (Dezernat 53, Domplatz 1-3, 48143 Münster). Die Frist dafür endet 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also am 09.08.2011.

Beginndatum
27.06.2011


Veranstaltungstipp
 
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