Er reagiert damit auf Vorwürfe des Medien-, Kultur- und Sportpolitischen Sprechers der LINKEN Landtagsfraktion in einer heute versendeten Pressemitteilung. Darin behauptet Michalowsky u.a., dass auf dem von der Stadt vorgeschlagenen Stimmzettel für den Ratsbürgerentscheid nicht einmal das Wort Autobahn vorkomme.
„Als Landtagsabgeordneter sollte Herr Michalowsky die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Grundzügen kennen. Die Gemeindeordnung sieht eindeutig vor, dass in einem Ratsbürgerentscheid nur über eine Frage entschieden werden kann, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist.
Umfangreiche Fragestellungen oder Erläuterungen sind darin nicht zulässig. Darüber hinaus darf in einem Ratsbürgerentscheid nur über Angelegenheiten entschieden werden, die in der Zuständigkeit der jeweiligen Stadt liegen. Vor diesem Hintergrund schlägt der Bürgermeister dem Rat die von Herrn Michalowsky kritisierte Frage vor.
Auf dem Stimmzettel wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich mit einem Ja „für eine Fortsetzung des Planungsprozesses des Ausbau der B 224 zur A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet“ ausspricht, mit einem Nein dagegen.
Darüber hinaus behauptet Herr Michalowsky, dass seitens der Stadt die Nachteile des Tunnelbaus nicht erwähnt würden. Tatsächlich werden in der öffentlichen Ratsvorlage die Vor- und Nachteile des Vorschlages von Land und Bund über mehrere Seiten dargestellt.
So heißt es z.B. zur „ Anbindung Gewerbepark Brauck“ ausdrücklich: „Die Forderung der Stadt Glad-beck nach einer Direktanbindung kann beim Ausbau der A 52 nicht realisiert werden.“
Herr Michalowsky verschweigt auch, dass in der Ratsvorlage bereits zugesagt wird, dass die Stadt umfassend und transparent über das Angebot von Land und Bund informieren und dazu eine Reihe von Informationsveranstaltungen durchführen wird. Die erste findet am Donnerstag, 9. Februar, 19 Uhr, in der Mathias-Jakobs-Stadthalle statt.
Schließlich verschweigt Herr Michalowsky auch, dass in der Ratsvorlage darauf hingewiesen wird, dass alle Fraktionen die Möglichkeit haben, ihre Meinung zum Vorschlag von Bund und Land in einer Broschüre darzustellen, die allen Abstimmungsberechtigten rechtzeitig vor dem Ratsbürgerentscheid ohne Kosten für die Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.