Dementsprechend werden im neuen Erlass auch auf kommunaler Ebene die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windenergieanlagen in vielen Bereichen deutlich verändert. So werden beispielsweise bisher feste Schutzabstände zu Waldflächen oder Naturschutzgebieten variabel gestaltet oder sogar ganz zurückgenommen.
Hierdurch werden neue Möglichkeiten für die Positionierung von Windenergieanlagen in den Außenbereichen einer Gemeinde eröffnet. Auch das sogenannte „Repowering“, also der Austausch von mindestens 10 Jahre alten Anlagen gegen modernere und leistungsfähigere Windenergieanlagen, wird ausdrücklich befürwortet.
Insgesamt ist durch den neuen Windenergie-Erlass eine stärkere Dynamik beim Bau von Windenergieanlagen zu erwarten. So sind im Jahr 2011 bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen, die für die Genehmigung von Windenergieanlagen im Kreisgebiet zuständig ist, bereits zwei Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen auf Gladbecker Stadtgebiet eingegangen.
Um die weitere Entwicklung der Windenergienutzung planerisch zu begleiten, hat der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck im Juli 2011 beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan zum Thema „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ aufzustellen.
Mit diesem Planungsinstrument ist es möglich, den Bau von Windenergieanlagen räumlich zu steuern. Erste Untersuchungsergebnisse zeigen, dass im Gladbecker Stadtgebiet zwar Windenergieanlagen errichtet werden können, hierfür aber nur in begrenztem Umfang Flächen im Außenbereich zur Verfügung stehen.
Windparks, wie man sie aus dem ländlichen Raum bereits vielfach kennt, wird es in Gladbeck aufgrund der dichten und verzweigten Siedlungsstruktur nicht geben.
Das weitere Bauleitplanungsverfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes wird im Jahr 2012 durchgeführt. Der nächste Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch sein.
Zur Zeit liegt der Kreisverwaltung Recklinghausen ein Antrag auf Repowering vor, der eine Windenergieanlage auf Gladbecker Stadtgebiet betrifft. Die Stadt Gladbeck wird auch bei diesem Genehmigungsverfahren beteiligt.
Es handelt sich um ein Vorhaben, bei dem die bestehende, seit den 90er Jahren betriebene Windenergieanlage im Bereich Bottroper Straße / Hornstraße zurückgebaut und durch eine moderne, ca. 150 m hohe Anlage an einem weiter nordwestlich gelegenen Standort ersetzt werden soll. Der beantragte Anlagenstandort liegt innerhalb eines der Bereiche, die für eine spätere Darstellung als Konzentrationszone in Betracht kommen könnten.
Über den aktuellen Sachstand zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird in der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 13.1.2012 berichtet. Ebenso soll in der Ausschusssitzung die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf den Repoweringantrag beraten werden.