In den Richtlinien sind Förderkriterien, Umfang der Förderung, das Förderverfahren sowie Regelungen zum Verwendungsnachweis der bewilligten Mittel festgelegt.
Die Richtlinien, der Förderantrag sowie das Muster eines Verwendungsnachweises können auf der Homepage der Stadt Gladbeck (www.gladbeck.de → linke Spalte Quicklink „Integrationsrat“) eingesehen und heruntergeladen werden.
Darüber hinaus sind diese Unterlagen auch erhältlich bei der Geschäftsstelle des Integrationsrates, Neues Rathaus, Zi.-Nr. 030.
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates erinnert daran, dass Anträge für das Jahr 2012 bis spätestens 31.01.2012 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein müssen, damit diese rechtzeitig im Integrationsrat erörtert werden können.
Für weitere Fragen und Auskünfte im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien steht die Geschäftsstelle des Integrationsrates unter den Tel.-Nummern 99-2496 (Herr Wirgs) bzw. 99-2639 (Frau Foerster) zur Verfügung.