In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2007 die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen kommunale Steuern und Abgaben nicht mehr. Die damalige CDU-FDP-Landesregierung hatte diese Möglichkeit mit dem „Bürokratieabbaugesetz“ abgeschafft.
Seitdem steht den Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich der Klageweg offen: Statt eines Widerspruchs/Einspruchs müsste Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Darüber hat die Stadt Gladbeck mit Inkrafttreten des Bürokratieabbaugesetzes auch informiert.
WISO hatte sich in seinem Bericht auf eine Verfassungsklage bezogen, die sich gegen den Einheitswert als Ermessungsgrundlage für die städtische Grundsteuer richtet. Da die Stadt Gladbeck wie alle anderen Kommunen auch jedoch an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden ist, müssten sich Hausbesitzer an das zuständige Finanzamt in Marl wenden, um den Einheitswertbescheid aufheben oder abändern zu lassen.
Die Stadt Gladbeck wird die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2012 in den nächsten Tagen an alle Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer in Gladbeck versenden.