Der Großteil der Maßnahme erfolgt im Rohreinzugsverfahren, in dem der Wasserversorger in die vorhandene Leitung ein kleiner dimensioniertes Rohr einsetzt. Im Baustellenbereich kann es zu Behinderungen kommen. Parkmöglichkeiten sind begrenzt. Für die unvermeidlichen Beeinträchtigungen bittet RWW um Verständnis.
RWW weist darauf hin, dass bei Arbeiten an der Anschlussleitung die Gefahr besteht, dass eine eventuell vorhandene Erdung elektrischer Anlagen über die Hausanschlussleitung ihre Wirkung verliert. Eine Gebäudeerdung ist weder in Neubauten noch in Altbauten über die Wasserversorgungsleitung zulässig.
Die betroffenen Haushalte werden gebeten, gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Eine Unterlassung bedeutet eine Gefährdung der Benutzer und der elektrischen Anlagen des Grundstückes.