Für mobiliätseingeschränkte Personen ist die barrierefreie Erreichbarkeit des Wahllokals besonders wichtig. Deshalb sollten Betroffene vorab auf ihrer Wahlbenachrichtigung nachschauen, ob das zuständige Wahllokal als barrierefrei gekennzeichnet ist.
Auch die Mitarbeiterinnen des Briefwahlbüros erteilen hierzu Auskünfte. Ist das Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar, gibt es die Möglichkeit der Stimmabgabe in einem anderen (barrierefreien) Wahllokal des Stadtgebietes.
Allerdings muss dafür im Briefwahlbüro bis zum 11. Mai, 18 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden; dieser muss zwingend am Wahlsonntag im barrierefreien Wahllokal vorgelegt werden.
Wahlberechtigte, die nicht lesen oder wegen einer anderen Beeinträchtigung nicht selbst wählen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Die Hilfsperson ist frei wählbar, muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein.
Umfassende Informationen zur Landtagswahl gibt es im Internet unter www.gladbeck.de oder im Briefwahlbüro der Stadt Gladbeck, Altes Rathaus, Zimmer 19, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, Tel.: 99-2005. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: