Wie schon bei vorangegangenen Wahlen werden in 510 aus über 15.000 zufällig ausgewählten Stimmbezirken für die Urnenwahl die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht ermittelt.
„Das Wahlgeheimnis bleibt auch in diesen Stimmbezirken uneingeschränkt gewährleistet“, betonte Block. Repräsentative Erhebungen zu statistischen Zwecken werden bereits seit Anfang der 50er Jahre bei Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Briefwählerinnen und Briefwähler werden in die repräsen-tative Wahlstatistik zur Landtagswahl NRW nicht einbezogen.
„Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, und zwar über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht“, erläuterte die Landeswahlleiterin.
Die Landeswahlleiterin versicherte: „Oberster Grundsatz bei allen wahlstatistischen Erhebungen ist, dass das Wahlgeheimnis nicht angetastet wird. Dieses wird durch verschiedene Vorkehrungen gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich oben links einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe in Form eines Kennbuchstabens.
Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse nach Alter und Geschlecht sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem müssen die ausgewählten Urnenstimmbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen und letztendlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenstimmbezirke veröffent-licht werden.“
Rechtsgrundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind § 45 Landeswahlgesetz und § 64 Landeswahlordnung. Sie sind im Internetangebot der Landeswahlleiterin (www.mik.nrw.de/landtagswahl2012) in der Rubrik Rechtsgrundlagen zum Download bereitgestellt.
Grundlage der Statistik ist die Ausgabe von amtlichen Stimmzetteln mit Unterschei-dungsaufdruck (Mann oder Frau sowie Geburtsjahresgruppe, nicht jedoch das jewei-lige Geburtsjahr). Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen er-folgt für folgende fünf Altersgruppen: unter 25 Jahre, 25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jah-re, 45 bis 59 Jahre sowie 60 und mehr Jahre.
Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen werden darüber hinaus die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten nach fol-genden zehn Altersgruppen aus den Wählerverzeichnissen ermittelt: unter 21 Jahre, 21 bis 24 Jahre, 25 bis 29 Jahre usw. bis 60 bis 69 Jahre sowie 70 und mehr Jahre.
„Durch die Zusammenfassung der Wählerinnen und Wähler zu fünf bzw. zehn Altersgruppen sind Rückschlüsse auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler ausgeschlossen, das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt“, hob Helga Block nochmals hervor.
Die Wahlberechtigten werden auf der Wahlbenachrichtigung und durch Aushang im Wahllokal über die Teilnahme an der repräsentativen Wahlstatistik informiert.
Die Ergebnisse werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) ausgewertet. Die aus den Stichprobenergebnissen gewonnenen Daten werden auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten und der Wähler hochgerechnet.
Die repräsentative Wahlstatistik spiegelt die tatsächliche Wahlbeteiligung und ano-nym die Stimmabgabe wieder, da sie nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in den ausgewählten Stichprobenstimmbezirken beruht. Sie bildet somit anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab.
Demgegenüber befragen die Wahlforschungsinstitute die Wahlberechtigten vor dem Wahltag (Meinungsumfrage) und die Wählerinnen und Wähler am Wahltag nach der Stimmabgabe (sog. Wählernachbefragungen) und erstellen auf dieser Basis ihre Prognosen für den Wahlabend.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 finden Sie unter www.mik.nrw.de/landtagswahl2012.