„Wir haben damit einen fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen des Pächters, dem zahlreiche Anfragen für ein solches Angebot vorliegen, und den Wünschen von Besuchern der Freizeitstätte, die sich durch den Pavillon gestört fühlen, gefunden,“ so die Stadt in einer aktuellen Pressemitteilung.
Der Pavillon wird künftig nur noch in den Sommermonaten, frühestens Anfang Mai, aufgebaut. Auf den Aufbau einer Heizung/Lüftung, die ebenfalls für Beschwerden gesorgt hatte, wird ganz verzichtet. Außerdem werden künftig im Innenhof des Schlosses hinter dem Portal keine Fahrzeuge mehr abgestellt. Lediglich der Oldtimer, der für die „Krimidinner“ wirbt, darf dort noch stehen. Außerdem kann ein kleinerer Kühlanhänger zwischen Wasserschloss und Spielplatz abgestellt werden. Der Anhänger wird bei Veranstaltungen benötigt.
Die Stadt weist darauf hin, dass es sich bei dem Pavillon um einen sogenannten fliegenden Bau handelt, für den keine Baugenehmigung erforderlich ist. Solche fliegenden Bauten dürfen bis zu drei Monaten aufgestellt werden. Da es keine dauerhafte Verbindung zwischen dem Pavillon und dem Wasserschloss gibt, sind durch den Aufbau des Pavillons auch keine denkmalschutzrechtlichen Belange berührt.
Im übrigen gibt es sowohl seitens der Stadt als Eigentümer des Wasserschlosses als auch bei den zahlreichen Besuchern der Freizeitstätte und des Schlosses ein großes Interesse an einer gut funktionierenden Gastronomie.