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Aktuelles Gladbeck

Titel
Stellungnahme zur B 224 nicht mit der Stadt abgestimmt!
Bild
Das Bild zeigt die B 224
Einleitung
Die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen.NRW zur Situation an der Kreuzung B 224 / Schützenstraße ist nicht mit der Stadt Gladbeck abgestimmt. Darauf weist die Stadt hin.
Haupttext

Straßen.NRW hatte in einem Schreiben an eine Bürgerin, die sich besorgt über mögliche Gefährdungen von Fußgängern in diesem Bereich geäußert hatte, die Situation im Kreuzungsbereich als ortsüblich und nicht gefährlich eingestuft. Diese Stellungnahme sei auch mit der Stadt Gladbeck abgestimmt.

„Tatsächlich haben wir von der Stellungnahme von Straßen.NRW erst durch die Medienberichterstattung erfahren. Das Schreiben wurde weder vor der Versendung mit der Stadt abgestimmt noch uns nach der Versendung zur Verfügung gestellt. Wir kennen das Schreiben von Straßen.NRW bisher nur durch die Medien. Es hat lediglich ein Telefonat mit einem Kollegen über den Brief der Bürgerin gegeben. Die in der Presseberichterstattung zum Teil in Form von „Verniedlichungen“ dargestellten Argumente wurden so durch städtische Mitarbeiter nicht formuliert,“ betont der städtische Pressesprecher Peter Breßer-Barnebeck.

Darüber hinaus wird seitens der Stadt darauf hingewiesen, dass in der gesamten Diskussion über den Ausbau der B 224 zur A 52 die aktuelle Situation im Kreuzungsbereich B 224 / Schützenstraße als gefährlich insbesondere für Schulkinder eingestuft wurde. Daher wurden nach der Ablehnung des Ausbaus der B 224 zur A 52 im Ratsbürgerentscheid seitens der Stadt auch eine Reihe von Forderungen zur Verbesserung der Situation an der B 224 erhoben:

„Dazu zählt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, die wie in Bottrop durch Radaranlagen überwacht werden muss, um Lärm zu vermindern und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus muss die B 224 wie in Essen in die Ruhrgebiets-Umweltzone einbezogen und eine Schadstoffmessstation eingerichtet werden. Schließlich hat die Stadt nach dem Ratsbürgerentscheid auch öffentlich darauf hingewiesen, dass insbesondere die Situation zur Querung der B 224 für Fußgänger verbessert werden muss.“

Beginndatum
11.06.2012


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