Die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen, die Beratung und Vermittlung von Wohnungssuchenden in öffentlich geförderte oder frei finanzierte Wohnungen, die Auszahlung des Wohngeldes – all das gehört zum Aufgabengebiet des Amtes.
Darüber hinaus bietet der Fachdienst für Wohnungsnotfälle allen Gladbecker Bürgerinnen und Bürgern persönliche Beratung bei der Kündigung ihres Mietvertrages, einer Räumungsklage oder Zwangsräumung. Außerdem gibt es Hilfe bei Obdachlosigkeit, beispielsweise nach einer Zwangsräumung oder der Entlassung aus einer Einrichtung.
Menschen, die keine Wohnung haben und auf der Straße oder in ungesicherten Wohnverhältnissen leben, können finanzielle Unterstützung erhalten.
Gemeinsam mit dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung und dem Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht berät das Amt Bauwillige und Investoren, die in Gladbeck Sozialimmobilien wie Heime oder betreutes Wohnen planen, Wohnraum schaffen oder Umbauten im vorhandenen Wohnungsbestand vornehmen wollen.