So wird unter anderem Nachhilfeunterricht zur Vorbereitung auf eine Nachprüfung im Anschluss an die Schulferien finanziert, um die Versetzung zu erreichen. Ebenso kann die in Schulen während der Ferienzeit angebotene Mittagsverpflegung bezuschusst werden.
Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren besteht zudem die Möglichkeit, Zuschüsse für die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu erhalten. Einen Anspruch haben grundsätzlich alle, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschläge beziehen. Beantragt werden können BuT-Leistungen beim örtlichen jobcenter von ALGII-Beziehern sowie bei den jeweiligen Stadtverwaltungen.
Nähere Informationen finden Sie auch unter:
http://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/deutsch/service/bildungundteilhabe/