Insbesondere die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag haben noch die Möglichkeit, eine Beihilfe für den Schulbedarf der schulpflichtigen Kinder zu beantragen. Empfänger von SGB II-Leistungen (Hartz IV) haben diese Unterstützung von 70 € bereits automatisch, ohne besonderen Antrag, im August erhalten.
Für alle Berechtigten lohnt es sich, nochmals zu überprüfen, ob alle Förderangebote genutzt werden. Besucht das Kind die Musikschule oder ist im Sportverein aktiv? Dann kann dies mit bis zu 10 € monatlich gefördert werden. Steht eine Klassenfahrt oder ein Ausflug im Kindergarten oder in der Schule an? Nimmt das Kind an der Mittagsverpflegung im Kindergarten oder in der Schule teil? Wird Nachhilfeunterricht benötigt?
Für eine Beratung zu diesem Thema stehen Mitarbeiterinnen des Amtes für Soziales und Wohnen oder die Schulsozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in den Grund- und Kollegschulen zur Verfügung: Bei Interesse wird um Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen unter folgender Telefonnummer gebeten: Bettina Jarmusz (Telefon 99-2396), Maren Maltzahn (99-2229) oder Sandra Pelikan (Telefon 99-2393).